Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für beolo Anwendungen im Rahmen von Rechenzentrumsdienstleistungen / Internet Service Providing der K3 Innovationen GmbH, nachfolgend als „K3“ bezeichnet.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für beolo Anwendungen im Rahmen von Rechenzentrumsdienstleistungen / Internet Service Providing der K3 Innovationen GmbH, nachfolgend als „K3“ bezeichnet.
K3 stellt seine Leistung pauschal anhand der hinterlegten Spezifikation bereit und den daraus fachlich funktionalen Aspekten sowie technisch notwendigen Anforderungen. Die in der Auftragsbestätigung von K3 aufgeführten Angaben zum Leistungsinhalt und -umfang sind verbindlich für die Erbringung aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Anforderungen entspricht. Sofern der Auftraggeber verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese nachweislich in schriftlicher Form und im Rahmen einer Vertragsanbahnung an K3 zu übersenden. Alle Leistungen werden erst durch die Bestätigung seitens K3 in dessen Auftragsbestätigung wirksam.
Ein Vertragsverhältnis für die Anwendung und die damit verbundene Leistung zur Miete liegt vor, wenn
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. K3 behält sich bei Verletzung einer Bedingung des Vertrages durch den Auftraggeber vor, den vorliegenden Vertrag und das Recht zur Nutzung der Anwendung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Eine weitere Nutzung der Anwendung ist somit umgehend und vollumfänglich untersagt.
Ein wichtiger Grund liegt vor
Im Fall der von K3 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist K3 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 v. H. (in Worten: fünfundsiebzig) Prozent der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Auftraggeber bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Auftraggeber nicht nachweist, dass K3 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
Der Auftraggeber wählt bei der Auftragserteilung eine konkrete Leistung aus, in dessen Rahmen K3 seine Leistungen erbringt und seine Anwendung im Internet zugänglich macht. Die Festlegung der generellen Konfiguration der Leistung und somit der Anwendung obliegt allein K3.
Im Rahmen der Leistung steht die Anwendung dem Auftraggeber mit einer Grundkonfiguration zur Verfügung und ermöglicht die Nutzung der Anwendung im vertraglich vereinbarten Rahmen über das Internet mit Hilfe eines Internet-Browsers.
Im Zuge seiner Leitungserbringung gewährleistet K3 folgende Punkte:
K3 ist im Rahmen seiner Hilfestellung bemüht, aktuelle Informationen im Vorfeld der Nutzung der Anwendung im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung dieser Informationen erfolgt u.a. anhand von Leistungsverzeichnissen, Bedienungsanleitungen, Links, Quellverweisen, Broschüren, FAQs, Empfehlungen, mit dem Ziel alle Nutzergruppen vollumfänglich zu informieren. Der Auftraggeber wird seitens K3 auf diese Informationen hingewiesen, so dass der Auftraggeber, seine Nutzer und Teilnehmer jederzeit „online“ die Möglichkeit haben, diese Informationen einzusehen und sich eigenständig über mögliche Voraussetzungen zur Nutzung der Anwendung zu informieren.
Der Auftraggeber wird bei Nutzung der Hilfestellung gebeten folgendes zu beachten:
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass jede seitens K3 bereitgestellte Anwendung ein limitiertes Datentransfervolumen pro Monat beinhalten kann. Das genutzte Datentransfervolumen in/out der Anwendung durch den Auftraggeber je Monat, ergibt sich aus der Summe aller Verbindungen und deren Volumen und wird seitens K3 gemessen und dokumentiert. Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Terabyte eintausend Gigabyte, ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
Anhand dieser Vorgaben weist K3 den Auftraggeber auf diese Rahmenbedingungen und die Folgen der Nichteinhaltung im Zuge der Nutzung der Anwendung hin:
Ist die Einrichtung, Verwaltung und Administration der Anwendung durch K3 vertraglich vereinbart, erfolgt diese lt. Kostenrechnung bzw. nach Aufwand und auf Anfrage des Auftraggebers. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, obliegt die Administration und Verwaltung der Anwendung vollumfänglich beim Auftraggeber.
Im Rahmen aller administrativen Tätigkeiten ist folgendes durch den Auftraggeber zu beachten:
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass sowohl er selbst, als auch seine Nutzer und Teilnehmer sich im Vorfeld der Nutzung der Anwendung, mit den von K3 bereitgestellten „Informationen zur Nutzung der Anwendung“ vertraut machen damit die Einrichtung, Verwaltung und Handhabung im Sinne der fehlerfreien Funktion gewährleistet ist.
Es obliegt es dem Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass alle Anfragen seiner Nutzer und Teilnehmer zuerst nur an ihn selbst gerichtet und bei ihm geprüft werden. Damit kann der Auftraggeber vermeiden, dass kostenpflichtige Leistungen seitens K3 dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Um dies zu gewährleisten verpflichtet sich der Auftraggeber zur Einhaltung folgender Pflichten:
Des Weiteren stellt der Auftraggeber Im Vorfeld der Nutzung der Anwendung die Einhaltung folgender Pflichten sicher:
Ist die Einhaltung dieser Pflichten durch den Auftraggeber und seine Nutzer gegeben, ist ein Support für ausgewiesene Nutzer durch K3 möglich.
Als Support werden alle Leistungen von K3 bezeichnet, die aufgrund von Anfragen von Nutzern des Auftraggebers bzgl. der Einweisung in die Anwendung als auch bei Hilfestellung der Handhabung der Anwendung sowie technischer Unterstützung erbracht werden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass dies auch alle Anfragen beinhaltet, die der Auftraggeber bzw. die Nutzer aufgrund von Rückmeldungen von Teilnehmern an K3 weiterleiten – hier insbesondere Fehlermeldungen auf dem Endgerät des Teilnehmers im Rahmen der Nutzung der Anwendung. Leistungen von K3 werden unentgeltlich erbracht, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des Abonnements bzw. in der Auftragsbestätigung von K3 ausgewiesen ist. Bei allen sonstigen Anfragen des Auftraggebers und dessen Nutzern ist der K3 berechtigt, diese Anfragen als Support dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Alle Entgelte für Supportleistungen werden im Viertelstundentakt erfasst und lt. ausgewiesenem Stundensatz in der Auftragsbestätigung ausschließlich mit dem Auftraggeber abgerechnet.
Falls der Auftraggeber Support-Leistungen von K3 wünscht, so sind diese im Rahmen eines sog. Service-Level-Agreements (SLA) optional möglich.
Es obliegt K3 für die Anwendung nach eigenem Ermessen Aktualisierungen (Release) zur Verfügung zu stellen und den Auftraggeber im Vorfeld darüber zu informieren. Die Bereitstellung eines Release ist unabhängig von der vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem Nutzungsumfang.
K3 behält sich vor, bei Einführung eines neuen Release der Anwendung bzw. Änderung/Erweiterung der Nutzung einen neuen Nutzungsumfang mit individuellen Eigenschaften der Anwendung zu vergeben. Der dem Auftraggeber vertraglich zugesicherte Nutzungsumfang bleibt hiervon unberührt. Sollte die Open-Source-Software, auf die die Anwendung basiert, die zugesicherte Eigenschaft nicht mehr bereitstellen, so obliegt es den Auftragnehmer den Auftraggeber im Vorfeld eines neuen „Release“ darüber zu informieren. Der Auftraggeber überprüft von der K3 neu eingespielte Releases unverzüglich entsprechend § 377 HGB und rügt, soweit vorhanden, Mängel umgehend. Zur Veranschaulichung der angeblichen Störungen stellt der Auftraggeber der K3 alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, damit dieser in die Lage versetzt wird, den vom Auftraggeber gerügten und ihm bestätigten Mangel zu beheben.
K3 haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens K3 verursacht worden ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet K3 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt hiervon unberührt.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Maximal ist die Haftung beschränkt auf € 25.000,00 pro Schadensfall und insgesamt auf € 50.000,00 aus dem Vertragsverhältnis.
Für den Verlust von Daten haftet K3 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber unterlassen hat, täglich Datensicherungen durchzuführen und somit jederzeit durch eine sog. „Backup-Routine“ sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die jeweilige Anwendung basiert auf Open-Source Software bzw. auf Teilen dieser Software, deren Quelltext im Internet frei verfügbar und somit für jeden kostenlos nutzbar. Die jeweilige Open-Source-Software wird unter einer Open-Source Lizenz z.B. Apache V2 bereitgestellt.
Dem Auftraggeber ist es ohne vorherige schriftliche Freigabe durch den Auftragnehmer nicht gestattet, die jeweilige Anwendung sowie alle schriftlichen Unterlagen an Dritte in jeglicher Form weiterzugeben oder Dritten Zugang hierzu zu gewähren. Des Weiteren ist es dem Auftraggeber, den Nutzern, sowie Dritten nicht gestattet, die Anwendung auf einem Computersystem zu installieren, abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren. Die Anwendung darf auch nicht genutzt werden, um daraus abgeleitete Werke zu erstellen oder diese unter eigenen Namen zu vermarkten. Sämtliche schriftliche Materialien unterliegen dem Urheberschutz des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder kopiert noch vervielfältigt werden.
Der Auftragnehmer hält die jeweiligen Rechte an der Anpassung der Anwendung und allen schriftlichen Unterlagen. Somit sind jegliche Verwertung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung durch den Auftraggeber untersagt. Bei Nutzung der Anwendung ist die Nutzung der Anwendung über einen Internet-Browser möglich. Das Recht an der Anwendung selbst ist damit nicht verbunden. Die Anwendung und sämtliches Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, die Anwendung ganz oder teilweise in ursprünglicher bzw. abgeänderter Form zu kopieren bzw. zu vervielfältigen. Dies gilt auch, wenn die Anwendung mit anderer Software zusammengemischt bzw. in andere Software integriert ist und diese Form der Software kopiert bzw. vervielfältigt werden soll.