Diese Nutzungsbedingungen beinhalten die Bestimmungen für den Gebrauch der in der Auftragsbestätigung als Vertrag aufgeführten „beolo“ Anwendung für Unternehmen und deren Endanwender (die „Anwendung“). Die jeweilige Anwendung wird zur Miete als Software-as-a-Service (SAAS) bereitgestellt. Mit der Möglichkeit, die jeweilige Anwendung zu abonnieren, zu nutzen oder zu bestellen, unterbreitet Ihnen die K3 Innovationen GmbH ein Angebot. Indem Sie einen Auftrag erteilen, ein Online-Konto erstellen, die Anwendung nutzen oder die Nutzung der Anwendungen fortsetzen, nachdem Sie über eine Änderung der Bestimmungen informiert wurden, stimmen Sie den vorliegenden Bestimmungen zu.
Der Kunde – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – erklärt sich durch die Annahme des Angebotes und die Nutzung der Anwendung mit diesen Bestimmungen einverstanden. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der K3 Innovationen GmbH – in der Folge „Auftragnehmer“ genannt. Der Auftragnehmer widerspricht jeglichen diesen Bestimmungen widersprechenden Bedingungen des Auftraggebers.
Ist der Auftraggeber mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden, so darf er die Anwendung weder als Vollversion noch als Teststellung über einen Internet-Browser aufrufen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall, alle Teile des erworbenen Produktes (einschl. allen schriftlichen Materials und der Verpackung) unverzüglich und auf eigene Kosten an den Auftragnehmer zurück zu geben.
Da der Auftragnehmer keine Kopie für den Auftraggeber speichert, sollte dieser diese Bestimmungen lesen, ausdrucken und eine Kopie zu seinen Unterlagen nehmen.
§ 1 Nutzungsgegenstand
Als Gegenstand der Nutzung wird die über einen Internet-Browser bereitgestellte Computerprogramm nebst Dritt-Applikationen, Module, Konnektoren, Widgets, Hilfsprogramme, Programmbibliotheken, Skripte, Demonstrationsdateien, Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material bezeichnet und im Folgenden als “Anwendung” benannt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es nicht möglich ist, eine Anwendung so zu erstellen, dass diese nach dem aktuellen Stand der Technik in allen Browsern und Systemumgebungen fehlerfrei funktioniert. Gegenstand der Nutzung ist ausschließlich der Versionsstand der Anwendung, der Systemumgebung sowie der ausgewiesenen Browser-Versionen in der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.
§ 2 Nutzungszeitraum
Es gelten die folgenden Bedingungen für die zeitliche Nutzung von beolo Anwendungen:
- Die Nutzung kann als „Abonnement“ bzw. „einmalig“ erfolgen.
- Die Nutzung eines Abonnements beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers. Es verlängert sich automatisch um den Zeitraum, der in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.
- Der Zeitraum für die Nutzung der Anwendung ist in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Sie enthält den aktuellen Nutzungsumfang für die Nutzung der Anwendung sowie die aktuellen Entgelte.
- Eine einmalige Nutzung ist auf das in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Datum beschränkt.
- Der Auftraggeber kann die Nutzung durch eine fristgerechte Kündigung des Abonnements beenden.
§ 3 Nutzungsart
Die Nutzung der Anwendung erfolgt ausschließlich über einen Browser, dessen Versionsstand und Funktion den aktuellen Vorgaben des Auftragnehmers in der bereitgestellten Leistungsbeschreibung entspricht.
Es gibt folgende Nutzungsarten der Anwendung:
- Anwendung zur Miete als Abonnement – Software-as-a-Service (SAAS) – Die Anwendung ist auf einem Computersystem installiert, welches innerhalb der Systemumgebung des Auftragnehmers liegt. Ein Zugriff auf die Anwendung ist inner- und außerhalb der Systemumgebung des Auftraggebers möglich.
- Einmalige Nutzung der Anwendung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
- Es stehen je nach Leistungsumfang der Anwendung, browserbasierte administrative und redaktionelle Zugänge für die Nutzer des Auftraggebers zur Verfügung: Mittels eines sog. „Log-In“ haben die Mitarbeiter (Nutzer) des Auftraggebers die Möglichkeit auf die Anwendung zu zugreifen und einzelne Bereiche zu verwalten.
- Die durch die Nutzer bereitgestellte Anwendung kann von Teilnehmern – auch extern – genutzt werden. Die Nutzung durch Teilnehmer ist im Rahmen der jeweiligen Vorgaben im gebuchten Nutzungsumfang möglich.
§ 4 Teststellung
Die Anwendung kann als Teststellung für einen begrenzten Zeitraum und innerhalb des ausgewiesenen Nutzungsumfangs durch den Auftraggeber genutzt werden. Ist dieser Zeitraum verstrichen, wird die Anwendung automatisch gesperrt oder geht in einen kostenpflichtigen Nutzungsumfang als Abonnement über. Der Auftraggeber wird bei der Bestellung einer Teststellung über die kostenpflichtige Nutzung und das damit verbundene Abonnement informiert. Möchte der Auftraggeber die Nutzung der Anwendung als kostenpflichtiges Abonnement nicht fortsetzten, muss er diesem widersprechen. Eine Teststellung für den Auftraggeber im Vorfeld einer einmaligen Nutzung ist nicht möglich.
§ 5 Nutzungsumfang
Die Nutzung und der damit verbundene Umfang der Leistung ist in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers ausgewiesen. Die damit verbundene Leistungsumfang der Anwendung ist für den Auftraggeber, seine Nutzer und Teilnehmer verbindlich. Grundsätzlich ist die Nutzung der Anwendung für weitergehende Zwecke als die in der Auftragsbestätigung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart nicht zulässig. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung des Nutzungsumfangs durch seine Nutzer sowie Teilnehmer. Sollte der Auftraggeber bzw. seine Nutzer und Teilnehmer nicht sicher über den Nutzungsumfang und die damit verbundenen Bedingungen sein, so hat der Auftraggeber sich im Vorfeld der Nutzung der Anwendung beim Auftragnehmer über den Nutzungsumfang zu informieren.
Es gelten des Weiteren für die Nutzung folgende Bestimmungen:
- Der Nutzungsumfang und damit die Anzahl von Nutzern und Teilnehmern insgesamt sowie verteilt innerhalb der Anwendung ist verbindlich in der Auftragsbestätigung definiert.
- Die Zahl der Nutzer mit einem Benutzerzugang zur Anwendung sowie der Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
- Der Nutzungs- und Leistungsumfang der Anwendung ist zu Beginn der Vertragslaufzeit vollumfänglich und eigenverantwortlich durch den Auftraggeber, seine Nutzer sowie Teilnehmer zu prüfen.
- Als Nutzer gelten Voll- und Teilzeitmitarbeiter, Praktikanten, Beschäftigte aus Arbeitnehmerüberlassungen, etc.
- Als Teilnehmer gelten sonstige Dritte, wie Geschäftspartner oder Kunden des Auftraggebers.
- Die Nutzung der Anwendung ist nur für Nutzer gestattet, die zum Unternehmen des Auftraggebers gehören.
- Eine Umwandlung des Nutzungsumfangs der Anwendung ist nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Nutzungsumfang der Anwendung eigenmächtig zu erweitern.
- Die Erstellung bzw. Weitergabe von Nutzerzugängen durch die Nutzer des Auftraggebers zwecks Weitergabe an unbekannte Dritte ist nicht gestattet.
- Die Nutzung der Anwendung für private Zwecke ist untersagt.
- Ein Nutzer darf nur einen Benutzerzugang für eine Anwendung verwenden. Ein Nutzungsrecht für andere als die vom Auftraggeber benannten Nutzer ist nicht gegeben. Es ist nicht zulässig, „Sammel-Accounts“ – es teilen sich mehrere Nutzer einen konkreten Benutzerzugang in der Verwaltung der Anwendung – anzulegen und zu betreiben.
- Eine indirekte Nutzung der Anwendung über eine Schnittstelle, Source-Code oder eine Drittanwendung, bedarf des Einverständnisses des Auftragnehmers.
- Es ist nicht zulässig, Applikationen einzusetzen, welche eine individuelle Anmeldung simuliert oder ermöglicht. Die Nutzung der Anwendung durch den Auftraggeber mittels eines Terminal-Dienstes ist nur dann zulässig, wenn dies im Vorfeld der Nutzung von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte der Anwendung auf einen Dritten ist nicht gestattet. Des Weiteren dürfen einem Dritten keine Zugänge zur Anwendung sowie jedwede schriftliche Materialien übermittelt werden.
- Die Vermietung, der Verleih sowie der Betrieb der Anwendung zur Nutzung durch Dritte über ein Computersystem des Auftraggebers oder eines seiner Dienstleister ist ausdrücklich untersagt.
§ 6 Nutzung von Inhalten
Bei einer Anwendung können Inhalte gespeichert, versendet oder Materialien von anderen empfangen werden. Der Auftragnehmer beansprucht kein Eigentum an den Inhalten des Auftraggebers. Diese Inhalte verbleiben beim Auftraggeber, für die der Auftraggeber verantwortlich ist und seine Nutzer und Teilnehmer selbstverantwortlich über die Speicherung von Inhalten informiert.
Im Rahmen der Nutzung der Anwendungen teilt der Auftraggeber, seine Nutzer sowie Teilnehmer, Inhalte mit anderen, und stimmt somit ausdrücklich zu, dass diese Personen berechtigt sind, die jeweiligen Inhalte für den Zweck, für den der Auftraggeber, die Nutzer bzw. Teilnehmer sie über die Anwendung verfügbar gemacht haben, kostenlos und weltweit zu nutzen, zu speichern, aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, zu versenden, zu übertragen, zu teilen, anzuzeigen und weiterzugeben. Falls der Aufraggeber dessen Nutzer oder auch die Teilnehmer, anderen Personen diese Möglichkeit nicht einräumen möchten, so ist der Auftraggeber dafür verantwortliche diese Inhalte nicht über die Anwendung freizugeben.
Mit der Nutzung der Anwendung sichert der Auftraggeber, dessen Nutzer und Teilnehmer für die Geltungsdauer dieser Bestimmungen zu und gewährleistet, dass er/sie alle erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzt (und besitzen wird), die in oder über die Anwendung hochgeladen, gespeichert oder mit anderen geteilt werden, und dass die Erfassung, Verwendung und Aufbewahrung dieser Inhalte mithilfe der Anwendung nicht gegen Gesetze oder die Rechte anderer verstoßen. Es wird des Weiteren dringend empfohlen, regelmäßig Sicherungskopien von Inhalten zu erstellen. Der Auftragnehmer kann nicht für Inhalte oder die Materialien verantwortlich gemacht werden, die andere unter Verwendung der Anwendung hochladen, speichern oder teilen.
§ 7 Verpflichtung im Rahmen der Nutzung
Inhalte, Materialien oder Handlungen, die diese Bestimmungen verletzen, sind nicht erlaubt. Mit der Zustimmung zu diesen Bestimmungen geht der Auftraggeber seine Nutzer sowie Teilnehmer die Verpflichtung ein, sich an folgende Regeln zu halten:
- Es ist nicht gestattet, unrechtmäßige Handlungen vorzunehmen.
- Es ist nicht gestattet, wissentlich einen Zugang zur Anwendung an Dritte weiterzugeben, die die Anwendung für Ihren Gebrauch nutzen können.
- Es ist zu unterlassen, wissentlich Beschränkungen des Zugriffs auf die Anwendung zu umgehen.
- Es ist zu unterlassen, wissentlich die Verfügbarkeit der Anwendung einzuschränken oder herabzusetzen, indem die eigene Verwendung bzw. dessen Gebrauch die Nutzung der Anwendung in jeglicher Form behindert oder außer Betrieb setzt. Dies beinhaltet die Anzahl der Nutzer und Teilnehmer sowie die Verwendung von Dateigrößen und deren Format.
- Jedwede Handlung, die Kinder ausnutzt, Kindern schadet oder zu schaden droht, ist zu unterlassen.
- Jedwede Handlung im Bereich „Phishing“ ist untersagt. Phishing ist das Versenden von E-Mails oder anderen elektronischen Nachrichten, um Empfänger in betrügerischer oder widerrechtlicher Absicht zur Offenlegung von personenbezogenen oder vertraulichen Daten wie Kennwörtern, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern, Ausweisnummern, Kreditkartendaten, Finanzinformationen oder anderen vertraulichen Informationen zu bewegen oder um Zugriff auf Konten oder Datensätze, Dokumente oder andere vertrauliche Informationen und Zahlungsvorgänge zu erhalten und/oder sich finanziell zu bereichern.
- Es ist untersagt, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die Anwendungen zu teilen.
- Es sind Handlungen zu unterlassen, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z. B. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld fordern, sich als jemand anderes ausgeben, die Anwendungen manipulieren, um Wiedergabezähler zu erhöhen oder Rankings, Bewertungen oder Kommentare zu beeinflussen).
- Es ist zu unterlassen, die dem Auftragnehmer, der Anwendung oder anderen Schaden zufügen (wie z. B. das Übertragen von Viren, das Belästigen anderer, das Posten terroristischer oder gewaltextremistischer Inhalte, Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt gegen andere).
- Es dürfen nicht die Rechte anderer verletzt werden (z. B. durch nicht autorisiertes Weitergeben oder Freigeben von urheberrechtlich geschützter Musik oder von anderem urheberrechtlich geschütztem Material, den Weiterverkauf oder anderweitigen Vertrieb von Diensten oder Fotos).
- Es sind Handlungen zu unterlassen, die die Privatsphäre von Dritten verletzen.
- Es ist nicht gestattet, andere bei einem Verstoß gegen diese Regeln zu unterstützen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Inhalte zu verweigern, wenn sie die für die Anwendung zulässigen Grenzen für Speicher oder Dateigröße überschreiten. Wenn der Auftraggeber seine Nutzer bzw. Teilnehmer wesentlich gegen diese Bestimmungen verstößt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schritte gegen einzuleiten; dazu gehört, dass der Auftragnehmer die Bereitstellung der Anwendung einstellt oder das beolo-Konto des Auftraggebers aus wichtigem Grund fristlos schließt oder einzelne Dienste innerhalb der Anwendung sperrt bzw. aufhebt. Der Auftragnehmer behält sich außerdem das Recht vor, die Inhalte des Auftragnehmers jederzeit zu sperren oder aus der Anwendung zu entfernen, wenn dem Auftragnehmer zur Kenntnis gelangt, dass die Inhalte möglicherweise gegen anwendbares Recht oder diese Bestimmungen verstoßen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht zur Überprüfung von Inhalten des Auftraggebers vor, soweit dies zur Untersuchung mutmaßlicher Verstöße gegen diese Bestimmungen erforderlich ist. Der Auftragnehmer überwacht die Anwendung jedoch nicht und unternimmt auch nicht den Versuch hierzu.
§ 8 Erweiterung der Nutzung
Der Auftraggeber hat folgende Option die Nutzung an einer Anwendung zu erweitern:
- Der Nutzungsumfang der Anwendung kann jederzeit durch den Erwerb eines „Upgrades“ auf ein Abonnement mit mehr Nutzungsumfang erweitert werden.
- Die Anwendung kann jederzeit durch die im Abonnement ausgewiesenen optionalen Zusatzleistungen erweitert werden.
§ 9 Nutzungsentgelte
Mögliche Entgelte für die Nutzung der Anwendung zur Miete und der damit verbundenen Leistungsumfang, ergeben sich aus den öffentlich im Internet einsehbaren Preislisten. Der Auftragnehmer kann im Rahmen der Vertragsanbahnung ein individuelles Angebot unterbreiten.
Die im Rahmen der Nutzung der Anwendung erhobenen Entgelte werden in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers ausgewiesen. Die jeweiligen Entgelte für die Nutzung der Anwendung können bedingt durch die Nutzungsart einmalig sowie monatlich, je Quartal, halbjährlich und jährlich innerhalb eines Abonnements anfallen. Ändert sich der Nutzungsumfang der Anwendung durch den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit, z.B. durch den Wechsel des Abonnements, bedingt dies auch umgehend eine Anpassung der aktuell ausgewiesenen Nutzungsentgelte für die Anwendung.
Mit der vollumfänglichen Zahlung aller vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte und Leistungen, erhält der Auftraggeber das Recht zur Nutzung einer Anwendung durch die von ihm benannten Nutzer. Eine Anpassung von Nutzungsentgelten ist aufgrund einer Änderung des Nutzungsumfangs während der Vertragslaufzeit möglich.