Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen sind als mitgeltende Anlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen der Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung der K3 Innovationen GmbH, in der Folge „Auftragnehmer“ beigefügt. Mit der Nutzung der Leistung, stimmt der Kunde im folgenden „Auftraggeber“ verbindlich diesen Nutzungsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien zu. Sind abweichenden Bedingungen zu den AGB enthalten, gehen diese Nutzungsbedingungen im Fall des Kaufs und der Nutzung den AGB vor. Ist der Auftraggeber mit diesen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, darf er die Leistung nicht nutzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall alle Teile der Leistung unverzüglich und auf eigene Kosten an den Auftragnehmer zurückzugeben. Da der Auftragnehmer keine Kopie dieser Nutzungsbedingungen für den Auftraggeber speichert, obliegt es dem Auftraggeber diese Nutzungsbedingungen zu lesen, ausdrucken, eine Kopie zu seinen Unterlagen zu nehmen und die Nutzer der Leistung über die Bedingungen zu informieren.

§ 1  Nutzungsgegenstand

  1. Gegenstand der Nutzung ist die im Vertrag vereinbarte Leistung.
  2. Eine Nutzung der Leistung über eine Schnittstelle oder eine Applikation ist zulässig, wenn dies im Vertrag ausgewiesen ist.

§ 2  Obliegenheiten der Nutzung

  1. Die Nutzung erfolgt auf Basis der im Internet bereitgestellten Informationen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber informiert sich anhand dieser bereitgestellten Informationen über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Leistung im Vorfeld der Nutzung und verwendet diese als Hilfestellung für eine fehlerfreie Einrichtung, Verwaltung und Handhabung der Leistung durch den Nutzer.
  2. Dem Auftraggeber ist im Vorfeld der Nutzung bewusst, dass eine den Vorgaben entsprechende Systemumgebung für die Nutzung der Leistung beim Nutzer gegeben sein muss und prüft diese innerhalb seiner Systemumgebung.
  3. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers seinen Nutzern frühzeitig alle Informationsquellen zu benennen, alle technischen Voraussetzungen als Systemumgebung bereitzustellen sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
  4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle technischen Vorgaben durch technisch versierte Mitarbeiter (IT-Abteilung bzw. externes IT-Systemhaus) überprüft wurden und die Vorgaben innerhalb der Infrastruktur des Auftraggebers sowie bei den Nutzern, z.B. im Home-Office, eingerichtet sind.
  5. Ist es dem Auftraggeber nicht möglich im Vorfeld der Nutzung die Systemumgebung beim Nutzer fehlerfrei zu testen, zeigt er dies Auftragnehmer an.
  6. Der Auftraggeber betreut seine Nutzer eigenständig mit Hilfe von eigenen Leistungsbeschreibungen sowie Bedienungsanleitungen und informiert über die Art und den Umfang der Nutzung der Anwendung (Funktionalität).
  7. Der Auftraggeber stellt den Erhalt dieser Nutzungsbedingungen bei allen seinen Nutzern sowie sonstigen Personen, denen er eine Nutzung einräumt, sicher und verpflichtet alle Nutzer nachweislich zur Einhaltung dieser Bedingungen.
  8. Es obliegt dem Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass alle Anfragen seiner Nutzer im Rahmen der Nutzung der Leistung zuerst nur an ihn selbst gerichtet und bei ihm geprüft werden.
  9. Fall es durch eine fehlerhafte Konfiguration der Systemumgebung/Infrastruktur/Netzwerkumgebung beim Auftraggeber bzw. seinen Nutzern zu Anfragen kommt, steht es dem Auftragnehmer frei diese anzunehmen und zu bearbeiten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der Auftragnehmer alle Informationen in schriftlicher Form zur Fehlermeldung, dem Zeitpunkt, dem verwendeten Browser sowie dem Betriebssystem des Nutzers erhält.
  10. Ein Nutzer darf nur einen namentlichen Benutzerzugang verwenden. Der Benutzerzugang ist eindeutig zu benennen und enthält keine pseudonymen Angaben.
  11. Es ist nicht zulässig, „Sammel-Accounts“ – es teilen sich mehrere Nutzer einen Zugang – anzulegen und zu betreiben.  
  12. Jedwede Handlung, die Kinder ausnutzt, Kindern schadet oder zu schaden droht, ist zu unterlassen.
  13. Es ist untersagt unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die Anwendungen zu teilen.
  14. Es sind Handlungen zu unterlassen, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z. B. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld fordern, sich als jemand anderes ausgeben, die Leistung manipulieren).
  15. Es sind Handlungen zu unterlassen, die die Privatsphäre von Dritten verletzen.

§ 3  Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Einfaches, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränktes Nutzungsrecht am Leistungsgegenstand.
  2. Das Recht zur Nutzung der Leistung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und seinen Nutzern und schließt eine Nutzung für private Zwecke aus. Als Nutzer der Leistung gelten Voll- und Teilzeitmitarbeiter, Praktikanten, Beschäftigte aus Arbeitnehmer- überlassungen, etc.
  3. Die Nutzung der Leistung durch einen Dritten ist nach schriftlicher Freigabe des Auftragnehmers möglich.

§ 4  Nutzungszeitraum

Es gelten die folgenden Bedingungen für die zeitliche Nutzung der Leistung:

a) Die Nutzung der Leistung ist zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzt und beginnt mit dem Datum der Vertragsschließung.
b) Zum Laufzeitende kann der Nutzungszeitraum automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert werden.

§ 5  Nutzungsart

Es stehen folgende Arten des Zugriffs auf die Leistung mittels eines Desktop Internet-Browsers zur Verfügung:

a) WAN: Ein Zugriff ist mittels eines sog. „Log-In“ im Standard möglich.
b) VPN: Ein Zugriff ist mittels eines sog. „Log-In“ innerhalb bzw. über die Systemumgebung des Auftraggebers möglich.
c) API: Ein Zugriff ist mittels einer Schnittstellen-Anbindung über eine Drittlösung möglich.

Die Nutzungsart b) und c) ist nach schriftlicher Freigabe des Auftragnehmers möglich.

§ 6  Nutzungsumfang

  1. Der Leistungsgegenstand im Vertrag beziffert den Umfang der maximal jeweils zulässigen Nutzung.
  2. Grundsätzlich kann die Nutzung der Leistung maximal nur bis zum ausgewiesenen Nutzungsumfang in Summe erfolgen.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Leistung sichergestellt ist.
  4. Die Nutzung der Leistung erfolgt wissentlich im vertraglich vereinbarten Rahmen, damit die Verfügbarkeit der Leistung jederzeit gegeben ist. Dazu achtet der Auftraggeber immer auf die maximale Anzahl von allen gleichzeitigen Nutzern sowie die Verwendung von Dateigrößen und deren Format, damit eine unzulässige Nutzung der Leistung ausgeschlossen ist.
  5. Sollte der Auftraggeber sich nicht sicher über die Art sowie den Umfang der Nutzung und die damit verbundene Sorgfaltspflicht sein, informiert er sich im Vorfeld der Nutzung der Leistung beim Auftragnehmer.

§ 7  Nutzung von Inhalten

  1. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass innerhalb der genutzten Leistung Inhalte gespeichert, versendet oder Materialien von anderen empfangen werden können.
  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Speicherung von Inhalten und versichert für die Geltungsdauer dieses Vertrages, dass er alle erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzt (und besitzen wird), die in oder über die Anwendung hochgeladen, gespeichert oder mit anderen geteilt werden, und dass die Erfassung, Verwendung und Aufbewahrung dieser Inhalte mithilfe der Anwendung nicht gegen Gesetze oder die Rechte Dritte verstoßen.
  3. Im Rahmen der Nutzung der Leistung teilt der Auftraggeber seinen Nutzern die Speicherung von Daten zum Beginn der Nutzung der Leistung mit.
  4. Falls der Aufraggeber die Nutzung von Inhalten innerhalb der Leistung nicht einräumen möchte, so ist er dafür verantwortlich, dass keine Inhalte hinterlegt werden können.

§ 8  Nutzung der Infrastruktur

Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber im Zuge der Nutzung der Leistung auf die folgenden Bedingungen hin:

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Nutzung seiner Leistung so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Infrastruktur des Auftragnehmers vermieden wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung, die wiederholt den maximalen Nutzungs-umfang überschreitet, von einer Nutzung durch den Auftraggeber auszuschließen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über eine solche Maßnahme im Vorfeld informieren. Der Auftragnehmer wird die betreffende Anwendung wieder zugänglich machen, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass die Anwendung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung genutzt wird. Alternativ wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Leistung anbieten, die dem Nutzungsumfang des Auftraggebers entspricht.
  2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Datentransfervolumen für die Nutzung der Leistung limitiert ist und es daher automatisch zu einer Einschränkung bzw. Sperre der Leistung bei einer Überschreitung dieses Limits kommen kann. Dies gilt insbesondere für eine einmalige Nutzung der Leistung mit einer großen Anzahl von Nutzern, die größer als der vertraglich vereinbarte Nutzungs-umfang ist. Möchte der Auftraggeber mehr Datentransvolumen erhalten, so ist dies beim Auftragnehmer im Vorfeld der weiteren Nutzung der Leistung anzufragen. Das Volumen für den zusätzlichen Datentransfer wird der Auftragnehmer im Rahmen der tech-nischen Leistungsfähigkeit der Infrastruktur und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden im Einzelfall prüfen und falls möglich zur Verfügung stellen. Alternativ kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzeigen, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen gegen Entgelt eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.